Überblick Jahressteuergesetz 2022
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen: Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3
Das Steuerrecht unterliegt einem stetigen Wandel durch neue Gesetze, Verordnungen sowie gerichtlicher Entscheidungen und behördlicher Anweisungen. Hier finden Sie ausgewählte Neuerungen der letzten Monate. Gerne können persönlichen Auswirkungen in einem Beratungsgespräch erörtert werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen: Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3
Ein unbeschränkter Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Eine freiberuflich tätige Person kann daneben grundsätzlich auch einen Gewerbebetrieb unterhalten. Bei einer freiberuflich tätigen oder ausschließlich vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Vermietung Verpachtung)
Oftmals fallen nach dem Erwerb einer Immobilie höhere Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen an. Betragen die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb mehr als
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- und