Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt
Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen mit 0,5 % monatlich (sog. Vollverzinsung) verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung hat nunmehr ein Änderungsgesetz